Seit 01.01.24 ist die Ausstellung eine eRps verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass wir KEIN eRp ausstellen, so lange im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte noch nicht bei uns eingelesen wurde.

Das Signieren eines eRps dauert aus organisatorischen Gründen in der Regel einen halben bis einen Tag. Das Einlesen der Versichertenkarte und eine sofortige Signierung eines eRps ist deshalb NICHT möglich!

Nach dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte entfällt ein erneuter Weg zu uns für die Abholung des Rezeptes, da es als eRp nach der Signatur in einer Apotheke elektronisch bereit gestellt ist zur Abholung mit Ihrer Versichertenkarte.

 

NICHT ALS eRP AUSGESTELLT WERDEN KÖNNEN FOLGENDE INHALTE:

  • Hilfsmittel (Kompressionsstrümpfe, Rollator etc.)
  • Verbandmaterialien, BZ-Teststreifen
  • Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen wie APPs
  • Privatrezepte
  • Grüne Rezepte
  • BTM-Rezepte

Weiter Informationen s. KBV.de - Praxisnachrichten - e-Rezept